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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma flex Regional Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen

 

1.Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen,    Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen zwischen der Firma flex Regional Service und dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt des      Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit beim Inhaber: Steven Holz abrufbar oder können angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

 

2.Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss

Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder vor Ort bei Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.

 

3.Leistungsbeschreibung

Die Firma flex Regional Service führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entrümpelung aller Art, Entsorgungen und Renovierung (vollständig oder teilweise) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird.

 

4.Eigentumsübergang

Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma flex Regional Service zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft die Firma flex Regional Service kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

 

5.Leistungserbringung

Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

 

6.Leistungsverzögerungen

Aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können. (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

 

7.Preise

Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis. Bei selbstständigen und gewerbetreibenden Kunden nennen wir Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

8.Abnahme

Die der von der Firma flex Regional Service erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.

 

9.Zahlungsbedingungen

Alle erbrachten Werkleistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftragnehmer behält sich vor Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

 

10.Kündigung

Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, später als bis zum 5. Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H. v. 30% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag früher als vor dem 5. Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet die Firma flex Regional Service dem Auftraggeber eine Pauschale i.H. v. 10% (mindestens jedoch 15.- €) des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

11.Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weißt die Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, dies Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richte sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

12.Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in Wohnung nach der Haushaltsauflösung befindlichen An- /Einbauten, insbesondere für die Wände, PVC/Holz- Böden, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein übergeben.

 

13.Entsorgung

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.

 

14.Mehrarbeit

Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Renovierung, Gartenpflege, Sonder-Baumfällungen usw. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder- Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

 

15.Empfehlung

Kommt durch Ihre Weiterempfehlung ein Vertrag mit einem Neukunden zustande honorieren wir dies mit einem 5 EUR Tankgutschein.

 

16.Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Berlin. Dieses gilt auch für Klagen der Firma flex Regional Service gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma flex Regional Service ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

 

17.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand 21.01.2023

Impressum

flex Regional Service

Inhaber: Steven Holz

Müggelseedamm 154, 12587 Berlin

Email: info@flex-rs.com

Tel. : 015201909891

©2023 von flex Regional Service 

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